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Strafrecht und Strassenverkehrsrecht

Gegen den Knick in der Biographie

Strafrechtsfälle haben für die betroffenen Parteien ernste Konsequenzen. Sowohl Geschädigte wie auch Beschuldigte können neben finanziellen Einbussen und einschneidendem Strafmass einen schmerzlichen Reputationsschaden erleiden. Eine kompetente Begleitung vermag den Einschnitt in der persönlichen Biographie zu mildern.

Kernthemen

Am besten ist, es kommt gar nicht so weit. Was bei allen Rechtsfällen gilt, hat im Strafrecht besondere Bedeutung. Denn Strafrechtsfälle sind für alle Beteiligten eine einschneidende Erfahrung, die sie über Jahre beschäftigen kann. Umso wichtiger sind die Kompetenz und Verlässlichkeit der Rechtsberatung. Streichenberg vertritt Privatpersonen, Unternehmen und deren Mitarbeitende in nationalen und internationalen Straffällen, vorwiegend bei Delikten im Bereich des Wirtschaftslebens.

Beschuldigt - Strassenverkehrsrecht und Strafrecht

Vom ersten Kontakt mit den Straf-, Polizei oder Verwaltungsbehörden bis zum Urteil der letzten Instanz stehen wir Ihnen kompetent zur Seite, insbesondere im Strassenverkehrsrecht. Zusammen entwickeln wir eine Verteidigungsstrategie, prüfen Massnahmen zur Risikooptimierung und setzen diese sachgerecht um. Dazu gehören nötigenfalls auch aussergerichtliche Vergleichsbemühungen zur Wiedergutmachung sowie die Beilegung von Streitigkeiten mit Privatklägern. Wir stellen sicher, dass die Einvernahme von Geschädigten und Zeugen korrekt ablaufen, und unterstützen Sie, Ihre Rechte im Strafprozess durchzusetzen. Bei einem drohenden Reputationsschaden – eine heikle Angelegenheit insbesondere bei bekannten Persönlichkeiten – ziehen wir erfahrenen Kommunikationspartner als Verstärkung bei.

Geschädigt

Straftaten können erhebliche finanzielle Schäden verursachen und die Reputation von Privatpersonen oder Unternehmen beeinträchtigen. Wir unterstützen Sie bei der Erstattung von Strafanzeigen, vertreten Ihre Interessen im Strafverfahren und setzen Schadenersatz- sowie Genugtuungsansprüche durch. Wo sinnvoll, streben wir effiziente aussergerichtliche Lösungen an. Werden Strafanzeigen nicht an die Hand genommen oder Verfahren eingestellt, prüfen wir die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels.

Kurze Fristen

Werden Zwangsmassnahmen verhängt, gilt es, sich richtig zu verhalten. Wir stehen Ihnen bei, wenn es zu Hausdurchsuchungen kommt und Vermögen oder Dokumente beschlagnahmt werden. Um Geheimnisse zu wahren, sind sofortige Massnahmen angezeigt. Falls Sie einen Strafbefehl erhalten, muss dieser innert zehn Tagen angefochten werden. Zögern Sie deshalb nicht, unmittelbar Kontakt mit uns aufzunehmen.

Risikomanagement

Weil unternehmerische Tätigkeiten zunehmend reguliert werden, ist es oft ein schmaler Grat zwischen legal und illegal. Wir prüfen Ihr Geschäftsmodell und beraten Ihr Unternehmen in Bezug auf strafrechtliche und regulatorische Risiken. Dazu gehört auch die Erarbeitung interner Richtlinien und Reglemente sowie die Unterstützung bei Schulungen und Kommunikationsmassnahmen. Sollen Sie sich im Steuerrecht zu einer Selbstanzeige entschliessen, können Sie ebenfalls auf unsere Erfahrung zählen. 

Strassenverkehrsrecht

Ob nach einem Unfall, bei einem Führerausweisentzug oder im Zusammenhang mit einer Verkehrsregelverletzung: Wir beraten und vertreten Privatpersonen sowie Unternehmen in allen Bereichen des Strassenverkehrsrechts. Wir unterstützen Sie bei Administrativverfahren vor den Strassenverkehrsämtern, in Strafverfahren wegen Verkehrsdelikten sowie bei Fragen rund um Haftung, Versicherungsleistungen und Schadenersatz. Unser Ziel ist eine effiziente und pragmatische Lösung zur Wahrung Ihrer Rechte und Mobilität. Leistungen im Überblick:

  • Führerausweisentzug und Warnungsentzug
  • Geschwindigkeits-, Rotlicht- und andere Verkehrsdelikte
  • Verkehrsunfälle und Haftungsfragen
  • Versicherungsrechtliche Streitigkeiten
  • Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche
  • Beratung von Unternehmen und Fahrzeughaltern

Hier gelangen Sie direkt zur Zahlungsseite der verschiedenen Beratungspakete.

Interne Untersuchungen und Prävention

Der Verdacht auf regulatorische oder strafrechtlich relevante Verstösse in Ihrem Unternehmen, beispielsweise Diebstahl oder Veruntreuung, erfordert umsichtiges Handeln. Wir führen interne Untersuchungen durch und erstatten falls nötig Strafanzeige, wir koordinieren die strafrechtliche Verfolgung oder bieten Unterstützung bei Meldungen an die Regulierungsbehörden. Gleichzeitig müssen arbeitsrechtlich die richtigen Schritte unternommen werden. So ist beispielsweise bei Kündigungen aufgrund eines Verdachts Vorsicht geboten. Und schliesslich braucht es bei Straftaten im Betrieb sowohl eine angemessene Kommunikation gegenüber Aktionären und Mitarbeitenden als auch präventive Massnahmen zur Verhinderung von weiteren Taten.

Internationale Fälle und Rechtshilfe

Fälle mit Auslandbezug sind meistens komplex. In einem ersten Schritt sollte die Rechtmässigkeit der beantragten Rechtshilfemassnahmen überprüft werden. Der Informationsaustausch zwischen ausländischen Strafbehörden muss eng überwacht werden, um Entscheidungen umgehend anzufechten, wenn Risiken für die beschuldigten Parteien bestehen. Gleiches gilt bei Beschuldigten, die mit Auslieferungs- oder Vollstreckungsgesuchen von Drittstaaten konfrontiert werden. So entsprechen ausländische Rechtshilfegesuche vielfach nicht den gesetzlichen Standards, was von den Schweizer Behörden gerne ignoriert wird.